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Wie kann ich eine kostenlose Haushaltshilfe beantragen?
Unsere erfahrenen Mitarbeiter beraten Sie telefonisch, oder in einem unserer Servicebüros kostenlos und unverbindlich und kümmern sich um alle Anträge und Behördengänge für Sie.
Wie lange dauert es vom Antrag bis zur Bereitstellung der Haushaltshilfe?
Unser Team berbeitet Ihren Antrag werktags innerhalb von 24 Stunden; die Bearbeitungszeit bei den Krankenkassen und Kostenträgern ist individuell unterschiedlich. In der Regel haben wir einen persönlichen Ansprechpartner bei den gängigen Kassen, was den Vorgang erheblich beschleunigt, sodass Sie i.d.R. nach 14 Tagen Ihre persönliche Haushaltshilfe bekommen.
Wie wird die Zuverlässigkeit der Mitarbeiter gewährleistet?
Alle Mitarbeiter in unseren Teams verfügen zunächst über eine 30-stündige Grundqualifizierung und sind verpflichtet regelmäßig ein aktualisiertes Führungszeugnis vorzulegen. Viele der Mitarbeiter arbeiten bereits seit über 2 Jahren bei uns. Weiterhin sind alle Mitarbeiter fest angestellt und im Schadenfall versichert. Die Dokumentation der Leistung bei Ihnen vor Ort wird über eine App vorgenommen, bei der sich der Mitarbeiter zu Arbeitsbeginn digital einstempelt, nach dem Einsatz eine kurze Dokumentation schreibt und Fotos hinterlegt und sich dann wieder ausloggt. Zu dieser Dokumentation können auch Sie Zugang erhalten, sodass alle Prozesse sehr transparent sind.
Wieviel Unterstützung erhalte ich?
Der Entlastungsbetrag beträgt monatlich 125 Euro. Wir haben festgestellt, dass bei 99 % unserer neuen Kunden ein Guthaben aus den Vormonaten besteht, da der Betrag nicht in Anspruch genommen wurde.

Wir werden das vorhandene Guthaben mit Ihnen planen. Außerdem werden wir prüfen, welche weiteren Budgets aus der Pflegeversicherung für Sie in Frage kommen.

Unsere Kunden erhalten durchschnittlich 8-10 Stunden pro Monat voll finanziert über ihre Pflegekasse als Hilfeumfang.
Wie erfahre ich wieviel Guthaben ich habe?
Während des Erstgesprächs mit unseren Teamleitern füllen Sie unsere Abtretungserklärung aus, und wir setzen uns gleichzeitig mit Ihrer Pflegekasse in Verbindung, um die für Sie geltenden Ansprüche festzustellen. Sobald unsere Abtretungserklärung vorliegt, können wir dauerhaft Entlastungsleistungen mit Ihrer Pflegeversicherung abrechnen.